{"id":1847,"date":"2021-09-26T11:16:00","date_gmt":"2021-09-26T09:16:00","guid":{"rendered":"https:\/\/german-golftours.com\/agb\/"},"modified":"2022-02-21T15:38:15","modified_gmt":"2022-02-21T14:38:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/german-golftours.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der German Golftours UG<\/p>\n<p>Alle Reisen auf gerrmangolftours.de, sofern nicht anders ausgeschrieben, werden von der XY GmbH durchgef\u00fchrt. Es gelten entsprechend die XY GmbH.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Reisevertragsabschluss \/ Verbindliche Anmeldung<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Pauschalreise\u00advertrags verbindlich an \u2013 die Anmeldung erfolgt aufgrund der im aktuellen Katalog oder online im Inter\u00adnet genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail, per App, telefonisch oder mittels elektronischer Medien erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende schriftliche elektronische oder postalische Rei\u00adsebest\u00e4tigung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (welcher es dem Kunden erm\u00f6glicht, die Erkl\u00e4rung ohne Ver\u00e4nderung aufzubewahren und zu speichern, dass diese ihm in einem angemessenen Zeitraum zug\u00e4nglich ist) durch den Reiseveranstalter zugesandt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch f\u00fcr alle in der Anmeldung mit aufgef\u00fchrten Teilneh\u00admer, f\u00fcr deren Vertragspflichten der Anmelder wie f\u00fcr seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcber\u00adnommen hat. Bei Gruppenbuchungen (z.B. Abireisen) ab 10 Personen werden in der Regel individuelle Anmeldungen eingeholt, so dass jeder Teilnehmer f\u00fcr seine Verpflichtungen selbst einsteht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.3. Das Mindestalter f\u00fcr die Teilnahme an den Reisen der XY GmbH betr\u00e4gt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. F\u00fcr Reiseteilnehmer, die bei der Buchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der Erziehungsbe\u00adrechtigten erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.4. Weicht die Reisebest\u00e4tigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der XY GmbH vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Best\u00e4tigung gebunden halten, und dass der Kunde innerhalb der Frist durch ausdr\u00fcckliche oder schl\u00fcssige Erkl\u00e4rung (anteilige oder vollst\u00e4ndige Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Der Vertrag kommt damit auf Grundlage des neuen Angebots zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die \u00c4nderungen hingewiesen hat und die vorvertraglichen Informationspflichten erf\u00fcllt wurden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.5. Vorvertragliche Informationen des Pauschalreiseveranstalters \u00fcber wesentliche Reiseleistungen, s\u00e4mtliche Kosten, Mindestteilnehmerzahl und Stornobedingungen (lt. Art. 250 \u00a73, Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies vorab ausdr\u00fccklich und schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Zahlung des Reisepreises<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebest\u00e4tigung und Aush\u00e4ndigung des Sicherungsschei\u00adnes (gem\u00e4\u00df \u00a7651 k BGB) ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in H\u00f6he von 25% (Normalpreis), mindes\u00adtens \u20ac 26, h\u00f6chstens jedoch \u20ac 256 pro Reiseteilnehmer (Ausnahme bei Flugvermittlungen, siehe 2.2.) zu leisten. Der Satz von 25% ist auf die besondere Pauschalreiseform der Abi- und Jugendreisen zur\u00fcckzu\u00adf\u00fchren. Das intensive Betreuungskonzept f\u00fchrt zu erheblichen Vorlaufkosten f\u00fcr die qualifizierte Auswahl und Ausbildung der Teamer. Zur Sicherung gew\u00e4hrter Fr\u00fchbucherrabatte werden vom Reiseveranstalter gegen\u00fcber dem Leistungstr\u00e4ger Anzahlungen get\u00e4tigt, die mitunter die H\u00f6he der vom Kunden geleisteten Anzahlung \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.2. \u00dcber die Eigenveranstaltung hinaus bietet \u201eGerman Golftours\u201c seinen Kunden den Service, Linienfl\u00fcge passend zum Landarrangement als Bef\u00f6rderung zum Reiseziel zu buchen. Im Falle einer solchen Vermitt\u00adlungsleistung gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft, welche vor Buchung an den Hauptbucher kommuniziert werden. In den meisten F\u00e4llen verlangen die Fluggesellschaften den kompletten Flugpreis unmittelbar bei Flugbuchung. \u201eGerman Golftours\u201c tritt hierbei in Vorleistung und berechnet jenen Flugpreis zusammen mit der Anzahlung des Landarrangements.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.3. Die Pr\u00e4mien sonstiger freiwilligen Vermittlungsleistungen (z.B. Reiseversicherungen, etc.) durch \u201eGerman Golftours\u201c werden mit der Anzahlung f\u00e4llig. Eventuelle Bearbeitungs- und \u00c4nderungsgeb\u00fchren sind sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.4. Der Rest der Zahlung ist bis sp\u00e4testens vier Wochen vor Reiseantritt f\u00e4llig, mit Ausnahme von St\u00e4d\u00adtereisen mit weniger als 4 \u00dcbernachtungen, bei denen die Frist f\u00fcr die Restzahlung zwei Wochen vor Reiseantritt betr\u00e4gt. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gezahlt werden, obwohl der Reiseveranstalter die Leistung liefern kann und den gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen ist, so bitten wir um Verst\u00e4ndnis, dass wir die so notwendig wer\u00addenden Mahnungen mit einer Pauschalgeb\u00fchr von \u20ac 2,50 pro Mahnung in Rechnung stellen. Der Eingang der Zahlung ist f\u00fcr die Frist ma\u00dfgebend. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis drei Tage vor Reiseantritt auch nach Zahlungsverzug nicht vollst\u00e4ndig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Aufl\u00f6sung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in H\u00f6he der entsprechenden R\u00fccktrittsgeb\u00fchren, vorausgesetzt, es l\u00e4ge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum R\u00fccktritt berechti\u00adgender Reisemangel vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.5. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. sieben (7) Tage vor Reisebeginn vom Reiseb\u00fcro \/ Reise\u00adveranstalter zugesandt oder ausgeh\u00e4ndigt, fr\u00fchestens jedoch nach vollst\u00e4ndiger Begleichung des Rechnungsbetrages. Die Reiseunterlagen werden elektronisch per Mail versendet. Gegen eine Geb\u00fchr von \u20ac 10 k\u00f6nnen die Unterlagen auf Anfrage auch per Post versendet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.6. F\u00fcr den Fall der Insolvenz ist sichergestellt, dass den Kunden diejenigen Leistungen ersetzt wer\u00adden, wegen derer keine Gegenleistung erfolgte. Durch Erhalt des Sicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen die Insolvenzversicherung der XY GmbH begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.7. F\u00fcr die Unterbringung in Apartments, Bungalows, Zelten und Hotelzimmern kann eine Kaution durch den Leistungstr\u00e4ger f\u00e4llig werden, die bei Auszug im Falle ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe zur\u00fcckerstattet wird. In einigen Destinationen wird vor Ort eine geringe Kurtaxe verlangt, die ebenfalls direkt an den Leistungstr\u00e4ger zu entrichten ist. Sollte dies der Fall sein, so ist dies im Preisteil vermerkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Leistungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen der jeweiligen Reisebeschreibung bezugnehmend auf Katalog und Website, sowie aus den dies betreffen\u00adden Angaben der Reisebest\u00e4tigung. M\u00fcndliche Nebenabreden (z.B. Vereinbarungen, W\u00fcnsche), die den Umfang der vertraglichen Leistung ver\u00e4ndern, bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die XY GmbH.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.2. Gep\u00e4ck wird im normalen Umfang bef\u00f6rdert. Dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer und ein (1) Handgep\u00e4ckst\u00fcck. Gep\u00e4ck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die maximalen Gep\u00e4ckma\u00dfe f\u00fcr Busreisen sind 80x40x40 cm. Hartschalenkoffer k\u00f6nnen nicht bef\u00f6rdert werden. Bei Flugreisen gelten die Gep\u00e4ckbestimmungen der jeweiligen Airline.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.3. Die Durchf\u00fchrung der von der XY GmbH oder durch die vor Ort vertretenen Dienst\u00adleistungsbetriebe angebotenen Ausfl\u00fcge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteil\u00adnehmerzahl von 20 Personen erreicht wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.4. Die im Rahmen der durch Reisen der XY GmbH im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Die XY GmbH haftet daher nicht f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in F\u00e4llen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden \u00fcbermit\u00adtelt werden. Erbringen wir als Reiseveranstalter Fremdleistungen, soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich darauf hinweisen, haften wir nicht f\u00fcr Durchf\u00fchrung dieser Fremdleistungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Reiseabsage, Leistungs- und Preis\u00e4nderungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.1. Der Veranstalter kann bis zum 28. Tag vor Reiseantritt vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von grunds\u00e4tzlich 20 Personen bei Sommerreisen und von 6 Personen bei Fern- und Spezialreisen nicht erreicht wird. F\u00fcr St\u00e4dtereisen mit weniger als 4 \u00dcbernachtungen kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor Reiseabtritt vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von grunds\u00e4tzlich 20 Personen nicht erreicht wird. Ist eine andere Mindestteilnehmerzahl erforderlich, so ist dies in den jeweiligen Reisebeschreibungen angegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.2. Wird die Reise in Folge \u2013 bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer \u2013 unvermeidbarer, au\u00dferge\u00adw\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt, so kann sowohl die XY GmbH als auch der Reisende den Vertrag k\u00fcndigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zul\u00e4ssigen Gr\u00fcnden zu \u00e4ndern. \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten In\u00adhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der XY GmbH herbeigef\u00fchrt werden, sind nur zul\u00e4ssig, soweit diese \u00c4nderungen und Abweichungen nicht er\u00adheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden \u00fcber eine zul\u00e4ssige Reiseabsage oder eine erhebliche \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung unverz\u00fcglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten und auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger eindeutig, verst\u00e4ndlich und auf die \u00c4nderungen hinweisend zu informie\u00adren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.5. Preis\u00e4nderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erh\u00f6hung der Bef\u00f6rderungs\u00adkosten oder der Abgaben f\u00fcr bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggeb\u00fchren oder aufgrund einer \u00c4nderung der f\u00fcr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang m\u00f6glich, wie sich die Erh\u00f6hung der Bef\u00f6rderungskosten oder Abgaben f\u00fcr bestimmte Leistungen oder die Wechselkursschwan\u00adkung pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreise auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebest\u00e4ti\u00adgung\/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 20 Tage liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Gast unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserh\u00f6\u00adhungen danach sind nicht zul\u00e4ssig. Bei einer Preiserh\u00f6hung von mehr als 8% des Reisepreises oder bei einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten oder, wie bei einer zul\u00e4ssigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer gleich\u00adwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis f\u00fcr den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverz\u00fcglich nach Erhalt der \u00c4nderungsmitteilung der XY GmbH gegen\u00fcber geltend zu machen. Hierzu wird die schriftliche Form empfohlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.6. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, alternativ zu F\u00e4hr\u00fcberfahrten auch Tunnel als Transportweg zu nut\u00adzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.7. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor bis zum f\u00fcnften Tag vor Abreise den Abfahrtsort f\u00fcr Busreisen zu \u00e4ndern, sofern nicht mindestens 15 Teilnehmer f\u00fcr eine Reise ab diesem Abreiseort zustande kommen. Die \u00c4nderung des Abfahrtsortes findet unter der Ber\u00fccksichtigung der Interessen beider Parteien statt, sofern sie f\u00fcr den Reisenden zumutbar erscheint. Um Abfahrtsort\u00e4nderungen zu vermeiden kann der Veranstalter die Teilnehmer alternativ zu einem anderen Abfahrtsort per Zubringer bef\u00f6rdern. Dies kann mit Hilfe von Bus oder Bahn geschehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>R\u00fccktritt und Umbuchung des Kunden<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Pauschalreise zur\u00fccktreten. Der R\u00fccktritt ist gegen\u00ad\u00fcber dem Reiseveranstalter formlos zu erkl\u00e4ren. Dem Kunden wird empfohlen, den R\u00fccktritt aus Beweis\u00adsicherungsgr\u00fcnden schriftlich zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.2. Im Falle des R\u00fccktritts darf der Veranstalter eine pauschalierte Entsch\u00e4digung verlangen, die sich bei den Reisen nachfolgenden Prozents\u00e4tzen pro Person vom Reisepreis berechnet. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den Rei\u00adser\u00fccktrittszeitpunkt ist der Eingang der Reiser\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim Veranstalter. Die Entsch\u00e4digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des Kunden wie folgt berechnet:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; R\u00fccktritt bis neun Monate vor Reisebeginn: pauschal 25 \u20ac<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; R\u00fccktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; R\u00fccktritt von 44 bis 34 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; R\u00fccktritt von 33 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; R\u00fccktritt 20 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; R\u00fccktritt am Abreisetag oder sp\u00e4ter: 90% des Reisepreises<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei Stornierung von Flugreisen gelten gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften. H\u00e4ufig sind hier nahezu 100% des Flugpreises f\u00e4llig, unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt des Reiser\u00fccktritts. Sollen gebuchte Extraleistungen storniert werden, werden pauschal pro stornierte Extraleistung \u20ac 3 berechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass die\u00adsem \u00fcberhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.4. Tritt der Kunde vom Vertrag zur\u00fcck oder tritt die Reise nicht an, so kann der Veranstalter als Ent\u00adsch\u00e4digung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Der Kunde hat die M\u00f6g\u00adlichkeit, eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der R\u00fcckf\u00fchrungs\u00adkosten bei Unfall oder Krankheit abzuschlie\u00dfen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages schriftlich hingewiesen wird. Die XY GmbH beh\u00e4lt sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine h\u00f6here, konkrete Entsch\u00e4digung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter ver\u00adpflichtet, die geforderte Entsch\u00e4digung unter Ber\u00fccksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.5. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.6. Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den R\u00fccktritt des Kunden freiwerdenden Reiseplatz ander\u00adweitig zu besetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.7. Umbuchung Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf \u00c4nderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Bef\u00f6rderungsart (Um\u00adbuchung) besteht nicht. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nach5.2. berechnet. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsent\u00adgelt pro Kunden erheben. Dieses betr\u00e4gt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>a) bei Flugpauschalreisen oder Flugvermittlung mit Linienfluggesellschaften, sofern \u00fcberhaupt m\u00f6glich, unter Zugrundelegung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Zus\u00e4tz\u00adlich zu diesen Umbuchungs-\/Stornogeb\u00fchren der Fluggesellschaft wird hier eine pauschale Bearbei\u00adtungsgeb\u00fchr von 25 \u20ac durch den Veranstalter erhoben. Bei Flugpauschalreisen oder Flugvermittlung mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) betr\u00e4gt diese bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 \u20ac<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>b) bei Buspauschalreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 25 \u20ac<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>c) \u00c4nderungen von 44 Tage vor Reiseantritt bis zum Tage des Reiseantritts sind ausschlie\u00dflich als Stor\u00adnierung gem\u00e4\u00df 5.2 m\u00f6glich. Umbuchungen von Reisezielen sind nur durch R\u00fccktritt und nachfolgende Neuanmeldung m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>d) die oben genannten Geb\u00fchren zuz\u00fcglich der Differenz des neuen erh\u00f6hten Reisepreises bzw. abz\u00fcglich der Differenz des geringeren Reisepreises, sofern dies nicht bereits durch die Umbuchung der jeweiligen Fluggesellschaft abgedeckt wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.8. Ersatzperson Der Teilnehmer kann sich bis vor Reisebeginn bei der Durchf\u00fchrung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die XY GmbH kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht gen\u00fcgt oder inl\u00e4ndische \/ ausl\u00e4ndi\u00adsche gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierf\u00fcr werden bei Busreisen 26,- \u20ac in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht. Die Namens\u00e4nderung bei Flugreisen mit vermittelten Fl\u00fcgen erfolgt nach Punkt 5.7. Bei Flugreisen mit vermittelten Fl\u00fcgen gelten gesonderte Stornobedingungen \/ Staffeln der Fluggesellschaften. In der Regel sind hier 100% des Fluges f\u00e4llig, unab\u00adh\u00e4ngig vom Reiseantritt des Kunden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Haftung<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.1. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.2. Die XY GmbH haftet f\u00fcr eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgf\u00e4ltige Auswahl und die \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ord\u00adnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>Beschr\u00e4nkung der Haftung<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.1. Die vertragliche Haftung der XY GmbH f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird oder soweit der Reiseveranstalter f\u00fcr einen dem Reisenden ent\u00adstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist. Haftungs\u00adeinschr\u00e4nkende oder haftungsausschlie\u00dfende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen \u00dcberein\u00adkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungstr\u00e4ger berufen kann, gelten auch zu Gunsten der XY GmbH. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Sachsch\u00e4den bei deliktischer Haftung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, betr\u00e4gt je Reisegast und Reise 4.091,- \u20ac. Liegt der Reisepreis \u00fcber 1.363,66 \u20ac pro Person, ist die Haftung auf die H\u00f6he des dreifachen Reisepreises beschr\u00e4nkt. Wir empfehlen dringlich, derartige Risiken durch ein Versicherungspaket abzudecken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Skilifte, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdr\u00fccklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadens\u00adersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler \u00dcbereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungstr\u00e4ger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen geltend ge\u00admacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.3. Sollte dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtf\u00fchrers zustehen, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (f\u00fcr Fl\u00fcge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschr\u00e4nken in der Regel die Haftung des Luftfrachtf\u00fchrers f\u00fcr Tod oder K\u00f6rperverletzung sowie f\u00fcr Verluste und Besch\u00e4digungen von Gep\u00e4ck. Sofern der Reiseveranstalter Leis\u00adtungstr\u00e4ger ist, haftet er nach dem f\u00fcr diese geltenden Bestimmungen. Sollte dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zukommen, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des HGB und der Schifffahrtsgesetze.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li>Haftungsausschluss<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.1. Die Reiseleiter k\u00f6nnen eine Beaufsichtigung des Kunden-Gep\u00e4cks nicht immer gew\u00e4hrleisten. F\u00fcr Gep\u00e4ckverlust k\u00f6nnen wir daher nicht haften. Keine Haftung besteht auch bei Einbruch, Diebstahl und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Wir empfehlen daher dringlich den Abschluss einer Reisegep\u00e4ck- und Reiseun\u00adfallversicherung. Der Teilnehmer haftet f\u00fcr jeden Schaden, der durch die von ihm mitgef\u00fchrten Sachen verursacht wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.2. Die RMB Travel und Events GmbH haftet nach \u00a7651j BGB nicht f\u00fcr Reisebeeintr\u00e4chtigungen, die auf h\u00f6here Gewalt (Erdbeben, Terrorismus, Unwetter, \u00dcberflutungen, Unf\u00e4lle, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li>Vertragsobliegenheiten und Hinweise<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.1. Wird die Reise nicht vertragsm\u00e4\u00dfig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gew\u00e4hrleis\u00adtungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, K\u00fcndigung des Vertrages und des Schadenersat\u00adzes, wenn der Kunde es nicht schuldhaft unterl\u00e4sst, einen aufgetretenen Mangel w\u00e4hrend der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.2. Bei einem Mangel darf der Kunde nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise k\u00fcndigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einr\u00e4umt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unm\u00f6glich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofor\u00adtige Abhilfe bzw. K\u00fcndigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.3. Eine M\u00e4ngelanzeige nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Sollte der Kunde die Reiseleitung wider Erwarten nicht erreichen k\u00f6nnen, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der Kunde sich direkt an den Reiseveranstalter: XY GmbH, 20099 Hamburg wenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.4. Eine Anzeige lediglich gegen\u00fcber der \u00f6rtlichen Agentur gen\u00fcgt diesen Anforderungen nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.5. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter: XYGmbH, Spaldingstr. 218, 20097 Hamburg, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Anspr\u00fcche beim \u00f6rtlichen Reiseb\u00fcro des Kun\u00adden gen\u00fcgt nicht. Anspr\u00fcche aus dem Reisevertrag k\u00f6nnen nur durch den Reisenden selbst geltend ge\u00admacht werden. Eine Abtretung dieser Anspr\u00fcche ist unzul\u00e4ssig. Der Kunde muss Anspr\u00fcche aus dem Reisevertrag innerhalb von zwei Jahren nach dem vereinbarten Datum der Reiser\u00fcckkehr beim Reisever\u00adanstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner (Kunde) Anspr\u00fcche geltend ma\u00adchen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Anspr\u00fcche gegen den Reiseveranstalter verj\u00e4hren nach zwei (2) Jahren. Die Frist der Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgem\u00e4\u00df endet. Hat der Vertragspartner (Kunde) gegen\u00fcber dem Veranstalter fristgem\u00e4\u00df seine Anspr\u00fcche geltend gemacht, wird die Verj\u00e4hrung bis zum Tage der schriftlichen Zur\u00fcckweisung durch den Veranstalter gehemmt. Anspr\u00fcche aus unerlaubten Handlungen verj\u00e4hren nach einer Frist von drei (3) Jahren. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. F\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.6.Ausschluss Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebr\u00e4uche und Gesetze der jeweiligen Gastl\u00e4nder respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie versto\u00dfen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die M\u00f6glichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschlie\u00dfen. Bei groben Verst\u00f6\u00dfen (u.A. Straftaten, wie vor\u00ads\u00e4tzliche K\u00f6rperverletzung, Androhungen, Diebstahl, Drogenkonsum, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Alkoholkonsum, mut\u00adwilliger Sachbesch\u00e4digung usw.) kommt ein sofortiger Ausschluss der Reise in Betracht. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Dasselbe gilt auch, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeintr\u00e4chtigen sollte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li>Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.1. Der Reiseveranstalter steht daf\u00fcr ein, Staatsangeh\u00f6rige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, \u00fcber Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle \u00c4nde\u00adrungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse f\u00fcr Angeh\u00f6rige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugeh\u00f6rigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die je\u00adweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder w\u00e4hrend der Reise nicht \u00fcber vollst\u00e4ndige und ordnungs\u00adgem\u00e4\u00dfe Reisepapiere verf\u00fcgt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen k\u00f6nnen in diesem Fall nicht erstattet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li>Wirksamkeit<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>11.1. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges, bzw. neuen Webinhalten auf unlimited-reisen.de erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen Inhalte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li>Allgemeines<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>12.1. Der Gerichtsstand bei Forderungen gegen\u00fcber XY GmbH ist ausschlie\u00dflich der Firmensitz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>12.2. F\u00fcr Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfge\u00adbend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Ge\u00adrichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz des Reisever\u00adanstalters ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbe\u00addingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li>Veranstalter der Reisen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>13.1. Sollte der Veranstalter der Reisen nicht XY GmbH sein, wird dies in den Leistungen schriftlich namentlich erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>XY GmbH Steindamm 97 D 20099 Hamburg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Graham Carruther<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sitz der Gesellschaft ist Hamburg, Handelsregister Hamburg XX Stand 30.09.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der German Golftours UG Alle Reisen auf gerrmangolftours.de, sofern nicht anders ausgeschrieben, werden von der XY GmbH durchgef\u00fchrt. 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